Sprach man in vergangenen Zeiten, etwa bei den Nordgermanen, von einer Schiffsbestattung, bei der der Verstorbene an Bord eines Schiffes aufgebahrt und in einer feierlichen Zeremonie seine letzte Ruhe auf hoher See fand, besteht seit 1934 in Deutschland die Möglichkeit, seinen Angehörigen im Rahmen einer Seebestattung der See zu übergeben. Meist findet zunächst eine Trauerfeier an Land statt, der die Einäscherung des Verstorbenen folgt. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Krematoriumsurne an eine Seebestattungsreederei übergeben, die die Asche in eine Seebestattungsurne umfüllt. Eine Seeurne zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus einem Material besteht, das sich innerhalb kurzer Zeit auflöst, beispielsweise Zellulose oder gepresster Sandstein. Die Überantwortung erfolgt nach seemännischen Bräuchen durch den Kapitän, der auch die Trauerrede hält, über rauhem Grund außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone und somit in Gebieten, in denen weder gefischt noch Wassersport betrieben wird. Als Angehörige haben Sie die Wahl, ob Sie der Bestattung beiwohnen möchten. Im Rahmen einer stillen Seebestattung übergibt der Kapitän die Urne alleine an das Meer, bei einer begleiteten Seebestattung nehmen die Angehörigen an der Bestattung teil. Die Urne wird an Schnüren in das Wasser abgelassen, die Übergabe an das Meer kann mit Musik untermalt, durch das Blasen der Seemannspfeife oder dem Einholen und Hissen der Flagge begleitet werden. Häufig werfen die Angehörigen Blumen als Symbol für die Stelle der Beisetzung auf die Wasseroberfläche. Eine Seebestattung bedeutet einerseits, dass Sie als Angehörige keinen Ort haben, den Sie, wie bei einer Beisetzung auf einem Friedhof aufsuchen können, andererseits kann einer tiefen Verbundenheit mit dem Meer Rechnung getragen werden. Auf Wunsch erhalten Sie darüber hinaus eine Urkunde mit den genauen Koordinaten der Stelle, an der Ihr Angehöriger der See übergeben wurde, oder einen Auszug aus dem Logbuch des Schiffes.